DOP (Denominazione di Origine Protetta) - g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung)
Mit diesem Ausdruck wird eine Ursprungsmarke angegeben, die Agrarprodukten oder Lebensmitteln zugeschrieben wird, deren Herstellung, Umwandlung und Ausarbeitung in einem bestimmten geographischem Gebiet und nach der Ortstradition stattfinden muß. Alle die Herstellungsphasen mussen in einem bestimmten geographischen Gebiet stattfinden, um die Marke DOP (g.U.) zu erhalten.