IGP (Indicazione Geografica Protetta ) - g.g.A (geschützte geographische Angabe)
Mit diesem Ausdruck wird eine Ursprungsmarke angegeben, die Agrarprodukten oder Lebensmitteln zugeschrieben wird, deren Herstellung, Umwandlung und/oder Ausarbeitung in einem bestimmten geographischem Gebiet und nach der Ortstradition stattfinden muß. Wenigstens eine der Herstellungsphasen muß in einem bestimmten geographischen Gebiet stattfinden, um die Marke IGP (g.g.A) zu erhalten.